I want my money back
Und sie bewegt sich doch! Nach jahrelangem hartem Einsatz ist die Heiratsstrafe endlich Geschichte. Die ehemalige CVP gibt sich als schlechter Verlierer und will ihren aussichtslosen Kampf gegen die Individualbesteuerung (vorerst) noch nicht aufgeben. Doch nicht nur in diesem Dossier ist die Mitte immer weniger bürgerlich. Derzeit überbieten sich die Mitte-Politiker ohnehin mit teuren Vorschlägen, um das Geld der anderen auszugeben. Die Rechnung zahlt der arbeitende Mittelstand. Die Anreize, mehr zu leisten, sinken. Was eine solche Abwärtsspirale bewirkt, kann man derzeit in Frankreich oder Deutschland beobachten. Hier muss die Schweiz unbedingt Gegensteuer geben. Statt Mehreinnahmen braucht es Umpriorisierungen im Budget. Wir müssen aufhören, jede Anspruchsgruppe mit Geld ruhigzustellen und Geschenke zu verteilen. Es braucht wieder mehr Mut. Am Ende möchte ich über mein Geld selbst bestimmen. Das ist nur möglich, wenn sich der Staat zurückhält. Die FDP-Fraktion hat sich in der vergangenen Session dieses Prinzip zu Herzen genommen und die Geldverteiler von Mitte-Links etwas gebremst. Das war jedoch erst der Anfang eines langwierigen Kampfes gegen neue Steuern.
Mit diesem Bericht verabschiede ich mich herzlich von Ihnen. Meine Nachfolge als Fraktionssekretärin wird schon bald Manuela Rihm antreten. Ich wünsche ihr und dem gesamten Team mit Raphael Capaul, Sandra Oeschger, Vincent Müller, Henrik Graff und Murielle Böni alles Gute!
1 Tschüss Heiratsstrafe!
Der grösste politische Erfolg während dieser Session fand nicht im Parlament, sondern an der Urne statt: Mit der Annahme der Individualbesteuerung am 8. März 2026 wurde die jahrzehntelange Ungerechtigkeit der Heiratsstrafe abgeschafft. Das Schweizer Stimmvolk folgte damit einer liberale Grundüberzeugung, wonach Arbeit sich wieder für alle lohnen und steuerliche Gleichbehandlung gelten muss. Die FDP Schweiz dankt allen, die sich über viele Jahre für diesen Erfolg eingesetzt haben.
2 Entlastungspaket musste Federn lassen
Das «Entlastungspaket 27» zur Entlastung des Bundeshaushaltes wurde im parlamentarischen Prozess derart zusammengestrichen, dass von einer echten Entlastung kaum mehr die Rede sein kann. Mit Ausnahme der FDP ist offensichtlich keine der grossen Parteien bereit, jetzt endlich Prioritäten zu setzen. Das Geldverteilen in Bundesbern auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht damit munter weiter. Da macht die FDP nicht mit. Sie wird jede neue Steuer entschieden bekämpfen (siehe dazu auch die Fraktionsmotion 26.3046 unten).
3 Politisches Seilziehen um einen Gegenentwurf zur Pro-Putin-Initiative
Es war eigentlich bereits eine abgeschlossene Sache. Die Pro-Putin-Initiative (auch Neutralitätsinitiative) sollte ohne Gegenvorschlag vor das Volk kommen. Der Nationalrat hatte sich klar hierfür ausgesprochen. Doch der Ständerat brachte einen Gegenentwurf nochmals in die Diskussion – allein durch den Stichentscheid des Präsidenten. So ging das Ping-Pong der Räte weiter. Der Nationalrat und die FDP blieben jedoch bis zum Ende klar: ein Gegenvorschlag ist nicht zielführend. Somit gingen je 13 Repräsentanten beider Räte in die Einigungskonferenz, in der sich schlussendlich die Position der FDP durchsetzte. Damit wird das Volk voraussichtlich im kommenden Herbst an der Urne über die Pro-Putin-Initiative entscheiden.
4 Mitte-Links will weiterhin mit Lohnbeiträgen die 13. AHV-Rente finanzieren
Die Debatte um die Finanzierung der 13. AHV-Rente geht in die nächste Runde. Am vorletzten Tag der Session diskutierte der Ständerat wieder über die Frage, wie die 13. AHV-Rente – die im Dezember dieses Jahres das erste Mal ausbezahlt wird – finanziert werden soll. Dabei verbleibt dieser beim Mitte-Links Konzept, eine gemischte Lösung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer zu finden. Eine weitere Mehrbelastung für den Mittelstand ist inakzeptabel. Die FDP stellt sich deshalb klar gegen die Herangehensweise und schützt die Löhne. Keine neuen Steuern und Abgaben!
5 Sinnlose Regulierung verhindern
Die Bundesversammlung beschäftigt sich gerne mit delikaten Angelegenheiten. So kam in der Frühlingssession die Stopfleberinitiative das erste Mal in den Nationalrat. Die FDP lehnt diesen Vorschlag eindeutig ab. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung, welche ein Einfuhrverbot darstellt, wäre nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und könnte Handelsstreitigkeiten auslösen. Auch den Gegenvorschlag lehnen wir dezidiert ab und damit jegliche zusätzliche Regulierungen und spezifische Verbote in diesem Bereich. Der Nationalrat stimmt zwar bezüglich der Initiative mit der FDP überein, jedoch unterstützte eine Mehrheit schlussendlich einen Gegenvorschlag. Der Ständerat muss jetzt das Blatt wenden und zusätzliche sinnlose Regulierung verhindern.
6 Brandkatastrophe in Crans-Montana
Die Brandkatastrophe in Crans-Montana hat zu unermesslichem Leid geführt. Die Botschaft des Bundesrats reagiert auf die Brandkatastrophe und will den betroffenen Opfern rasch helfen. Vorgesehen waren ein dringlicher Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken für Verstorbene und stationär Behandelte sowie ein Runder Tisch unter Leitung des Bundes, damit die Beteiligten schnelle und möglichst einvernehmliche Lösungen finden. Zusätzlich sollte der Bund die Organisation übernehmen und so langwierige Verfahren vermeiden helfen. In der Beratung wurde jedoch kontrovers diskutiert, ob eine solche Sonderregelung überhaupt nötig und mit den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und der Subsidiarität vereinbar ist. Kritisiert wurde insbesondere, dass damit ein Präjudiz für künftige Katastrophen geschaffen werden könnte. Bei Hilfen, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen, ist es wichtig, dass der Bund mit Blick auf vergangene Katastrophen kohärent handelt, um die Gleichbehandlung sicherzustellen. Zugleich war unbestritten, dass die Opfer Unterstützung brauchen und die Aufarbeitung vorangetrieben werden muss. Die FDP lehnte das dringliche Bundesgesetz in der Schlussabstimmung dennoch ab.
7 Sicherheit im Fokus
Die ausserordentliche Session «Sicherheit» drehte sich um die Frage, wie die Schweiz auf eine breitere und härtere Sicherheitslage reagieren soll: von Gewaltextremismus und Ausschreitungen bei Demonstrationen über Kriminalität im Asylbereich bis hin zu Cyberkriminalität, organisierter Kriminalität und häuslicher Gewalt. Die Debatte zeigte ein klares Bild: Sicherheit wird heute nicht mehr nur als Polizeifrage verstanden, sondern als Zusammenspiel von Prävention, Strafverfolgung, Asylpolitik und internationaler Kooperation. Der Nationalrat nahm sowohl die Motion von NR de Quattro (25.4559) als auch die Motion von NR Wasserfallen (25.4581) an. NR Wasserfallen fordert bei Gewaltexzessen mehr Zeit für die Festnahme, de Quattro eine stärkere Kontrolle von gewalttätig-extremistischen Personen durch den Nachrichtendienst. Der Rat machte damit klar, dass er den Schutz der Bevölkerung und den Kampf gegen Extremismus und Gewalt hoch gewichtet. Für die FDP ist diese ausserordentliche Session deshalb ein Erfolg, weil zwei eigene sicherheitspolitische Vorstösse durchgekommen sind und damit konkrete Lösungen angenommen wurden.
8 Vorstösse der FDP-Liberale Fraktion
26.3046 Mo. Fraktion RL (Sprecher: Alex Farinelli): Armee stärken, Schweiz schützen. Jetzt!
Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstmöglich die notwendigen finanziellen Mittel für die nachhaltige Stärkung der Schweizer Armee sicherzustellen. Er orientiert sich dabei am Zeithorizont und Finanzvolumen, die er in seinen Eckwerten vom 28. Januar 2026 festgehalten hat. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament konkrete Vorschläge zur Priorisierung bestehender Mittel und berücksichtigt in seinen Überlegungen ebenfalls einmalige Kapitalmobilisierungen. Steuererhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, sind auszuschliessen, solange nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Begründung:
Die sicherheitspolitische Lage hat sich verschlechtert. Eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit ist von elementarer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung und die Souveränität unseres Landes. Die FDP setzt sich für eine starke und einsatzfähige Armee ein. Wer Sicherheit will, muss auch bereit sein, diese zu finanzieren. Es ist jedoch falsch, die Stärkung der Armee über Steuern zu finanzieren. Steuererhöhungen belasten den Mittelstand und die Wirtschaft in einer Zeit, in der die internationalen Wettbewerbsherausforderungen bereits beträchtlich sind. Zusätzliche Steuern würden den Standort Schweiz und den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung schwächen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sollte nur als allerletzter Ausweg in Betracht gezogen werden, da sie die Bevölkerung und die Wirtschaft stark belastet, falsche Anreize schafft und zudem hochriskant ist, da sie dem obligatorischen Referendum unterliegt.
Damit die Finanzierung der Armee solide ist, muss sie über eine Schwerpunktsetzung im ordentlichen Haushalt und nichtsteuerliche Mehreinnahmen erfolgen. Das Ausgabenwachstum im Sozialbereich, die steigenden gebundenen Ausgaben und die Übernahme von kantonalen Aufgaben machen den Bund unfähig, seine Kernaufgaben – darunter die Sicherheit des Landes – zu erfüllen. Der unverhältnismässige Anstieg der Ausgaben schränkt den finanzpolitischen Spielraum erheblich ein und erfordert die Umsetzung des EP27. Auch die Personalkosten müssen stabilisiert werden (siehe Mo. Portmann 25.3974). Zusätzlich müssen weitere Finanzierungsoptionen in Betracht gezogen werden, z.B. einmalige Kapitalmobilisierungen – etwa ein Teilverkauf der Swisscom oder die Privatisierung der PostFinance – oder eine zweckgebundene Zuweisung der Zusatzausschüttungen der SNB (siehe Mo. Dittli 25.4457).
26.3100 Mo Fraktion RL (Sprecher: Peter Schilliger): Durchsetzung von Rücknahmen - Sanktionen und Drittstaatenlösungen
Text:
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten, um zielgerichtete Sanktionen gegenüber nicht kooperierenden Herkunftsstaaten zu ermöglichen. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen für die Verhandlung und den Einsatz sicherer Drittstaatenlösungen geschaffen werden.
Begründung:
Europa sucht seit Jahren nach Instrumenten, um irreguläre Migration zu reduzieren, Schleusernetze zu bekämpfen und die Asylverfahren zu beschleunigen. Das Europäische Parlament hat am 5. Februar 2026 neue Regeln verabschiedet, die u. a. eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten schaffen und Mitgliedstaaten ermächtigen, Abkommen mit Drittstaaten abzuschliessen, in denen Asylanträge geprüft werden können. Das Modell von Return-Hubs und die verstärkte Verknüpfung von Rücknahmekooperation mit anderen politischen Hebeln (Visa, Entwicklungshilfe) werden in mehreren europäischen Debatten bereits behandelt.
Die Schweiz registriert immer wieder Asylgesuche von Personen, die vor ihrer Einreise bereits längere Zeit in Drittstaaten lebten, in denen keine unmittelbare Gefährdung bestand. Nach geltendem Recht ist ein Nichteintreten möglich, wenn der Drittstaat als sicher gilt. In der Praxis scheitert eine Rückführung aber häufig an fehlenden Abkommen oder an der Weigerung der betroffenen Staaten, Personen wieder aufzunehmen. Diese Lücke schwächt die Glaubwürdigkeit des Asylsystems, das Schutz dort bieten soll, wo er effektiv erforderlich ist. Dies ist Gegenstand des Postulats Caroni 23.4490, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland (insb. in Drittstaaten) vorzulegen und die Vereinbarkeit mit schweizerischen Standards zu prüfen.
Die Schweiz braucht neben verstärkter Rücknahmekooperation handhabbare Instrumente, um mit Staaten, die Rücknahmen systematisch verweigern oder behindern, konsequenter umgehen zu können. Gezielt eingesetzte Visa-Restriktionen und Konditionalität sind verhältnismässige, internationale Standardinstrumente, die Rücknahmebereitschaft erhöhen können, ohne den Schutzberechtigten die Rechtsmittel oder den Zugang zu internationalem Schutz zu entziehen. Ergänzend ermöglichen Return-Hubs und Drittstaatenlösungen, abgewiesene Personen konsequent ausserhalb Europas zu bearbeiten oder unterzubringen, sofern menschenrechtliche und verfahrensrechtliche Mindeststandards garantiert sind.
26.3101 Mo Fraktion RL (Sprecher: Maja Riniker): Mehr Transparenz in der Kriminalstatistik
Text:
Der Bundesrat beauftragt das Bundesamt für Statistik (BfS), eine systematische, anonymisierte Kriminalstatistik zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
Begründung:
Die verfügbaren Kriminalitätsdaten sind fragmentiert: Kantone und Strafverfolgungsbehörden verwenden unterschiedliche Erhebungsdefinitionen, sodass nationale Vergleiche unzuverlässig sind. Wichtige Variablen wie die Staatsangehörigkeit in Relation zum Bevölkerungsanteil, Aufenthaltsstatus und sozioökonomische Merkmale werden entweder gar nicht systematisch erfasst oder nicht aggregiert und veröffentlicht. Folglich existieren keine belastbaren Überrepräsentationsquoten. Politische Debatten und operative Entscheide stützen sich somit vielfach auf Schätzungen, Einzelfälle oder selektive Auswertungen. Die fehlende Standardisierung der Erhebungen verhindert verlässliche nationale Vergleichszahlen und begünstigt damit politisch aufgeladene Vereinfachungen. In bisherigen Auswertungen erscheinen bestimmte Staatszugehörigkeiten auffällig überrepräsentiert. Dieser Befund kann nur mit systematisch erhobenen, nach Bevölkerungsanteil und Aufenthaltsstatus adjustierten Daten sachgerecht bewertet werden. Mikroaggregierte Daten sind Forschenden und unabhängigen Expertinnen und Experten nur sehr eingeschränkt zugänglich, wodurch Ursachenforschung, Wirksamkeitsprüfungen und evidenzbasierte Präventionsstrategien behindert werden. Dieser Datenmangel fördert Pauschalisierungen und Stigmatisierungen und unterminiert das Vertrauen der Öffentlichkeit in sachgerechte Politikentscheidungen.